Wahlplakate dürfen vor Wahlen an einigen Stellen hängen und stehen, die wären für Veranstaltungsplakate nicht erlaubt.
Je nach Bundesland und teils je nach Ort gibt es erweiterte oder gelockerte Regeln für Wahlplakate. Das beginnt schon mit dem Zeitpunkt wie viel früher Wahlwerbung gemacht werden darf.
Wahlwerbung erlaubt
Obwohl für Wahlplakate teils weniger strenge Regeln gelten, als für Veranstaltungshinweise, ist nicht alles ganz egal.
Es gibt durchaus einen Rahmen, der offiziell einzuhalten wäre. Parteien, die für Wahlen werben melden das üblicherweise bei der Gemeinde oder der Stadt an. Die weisen auf spezielle Regeln hin und daran sollten sich alle halten.

Kleinere Parteien hängen ihre Plakate meist selbst auf. Da wird im Vorfeld geklärt, wie die Regelungen sind. Diejenigen, die Plakate aufhängen oder aufstellen werden informiert.
Die Gemeinde oder Stadt meldet sich, falls etwas wäre, werden die Parteien informiert.
Größere Parteien kümmern sich oft nicht selbst um die Wahlplakate sondern beauftragen Firmen damit. An sich ist das die sichere Variante, denn Firmen, die sonst für andere Zwecke plakatieren sind mit den Regeln hierfür vertraut.
Plakate tapezieren
Früher gab es Hartfaserplatten, auf diese wurden gedruckte Wahlplakate tapeziert. Immer mal wieder entfernte man die alten Papierschichten nach den Wahlen, um sie beim nächsten mal wieder neu bekleben zu können.
Diese Platten wurden nach der Wahl nicht nur abgehängt, sondern aufbewahrt für die nächste Wahl. Nach und nach wurden die schweren und aufwändigen Hartfaserplatten abgelöst durch gedruckte Plastikplakate. Parteien, die weniger Plastik nutzen wollen, nehmen Pappplakate, die werden im Altpapier entsorgt.
Wer sich für ältere Wahlplakate interessiert, kann im Bundesarchiv Fotos von Plakaten seit 1949 finden.

Wahlplakat entfernen
Früher mit den Hartfaserplatten wurden diese meist zeitnah abgehängt um wieder eingelagert zu werden.
Auch wenn es heutzutage schwer zu glauben ist, Wahlplakate dürfen grundsätzlich nicht verändert, zerstört oder entfernt werden. Insbesondere gilt das bis zum Wahltermin.
Seit Parteien keine zu tapezierenden Platten mehr nutzen, kommt es vor, dass sie Plakate nach Wahlen verschenken.
Die ein oder andere Partei informiert ihre Fans, falls Plakate nach der Wahl mitgenommen werden dürfen.
Jedenfalls das Wahlplakat gehört der Partei und darf nicht zerstört oder entfernt werden.
Privatgrund ist tabu
Privatgrundstücke sind privat. Egal für welche Form von Werbung, ohne Einwilligung des Eigentümers darf niemand plakatieren oder in anderer Form an oder auf einem Grundstück werben.
Privateigentum ist auch bei Wahlplakaten privat. Wenn Haus- oder Grundstückseigentümer zustimmen, kann es Werbung geben. Wobei die Stadt oder Gemeinde das letzte Wort hat. Bezüglich des Stadtbilds oder bei Gefährdungslage, kann auch auf Privatgrund Werbung verboten werden.
Krone Randegg und Wahlplakat
Fast direkt an unserem Gebäude ist eine Straßenlaterne. An Straßenlaternen können Wahlplakate erlaubt sein. Allerdings nicht erlaubt ist das an Kreuzungen, an Fußgängerüberwegen, das Plakat darf nicht näher als 1,50 Meter von der Straße entfernt angebracht werden und manches mehr.

Die Straßenlaterne an der Krone wäre daher schon aus obigen Gründen raus und ein Plakat darf da nicht angebracht werden.
Hier wurde das Plakat jedoch so angebracht, dass es aussah, als gehöre es zum Haus und es an einem Privatgebäude anzubringen ist respektlos.
Wahlplakat ungefragt aufgehängt
Als ich im Februar von einem Seminar zurückkam, sah ich mit Entsetzen das Wahlplakat welches auf eine Veranstaltung am übernächsten Tag hinwies.
An unserem Gebäude wollen wir derzeit grundsätzlich keine fremde Werbung. Noch viel weniger wollen wir ungefragte Werbung und Parteienwerbung erst recht nicht. Selbst für eine Partei, die wir selbst gewählt haben würden wir keine Werbung am Haus haben wollen. Noch viel weniger für eine Partei, die wir nicht gewählt hätten.
In diesem Blogbeitrag geht es mir um die ungefragte Werbung, nicht um eine bestimmte Partei, daher habe ich die Fotos soweit anonymisiert, dass nicht direkt erkennbar ist um welche Partei es geht.
Nachgefragt bei der Partei
Bei Wahlplakaten ist es einfach herauszufinden, wer zuständig ist. Der Kreisverband der Partei für den Landkreis Konstanz ist zuständig für die Bundestagswahlplakate der Partei.
Ich schrieb eine Mail, ich bekam die Antwort, dass es ihnen leid tue. Sie hätten eine Firma beauftragt, die hätte das nicht so aufhängen sollen. Sie hätten jetzt Bescheid gesagt, das käme jetzt auch weg.
Nunja, die Veranstaltung war vorbei, das Plakat hing. Die Wahl ging vorbei, das Plakat hing. Ich habe wieder gefragt, es tut ihnen noch immer leid, es sollte nicht sein, sie haben die Firma nochmal informiert.
Klar, inzwischen wäre es der Partei vermutlich lieber, wir würden das Plakat abhängen. Die Absicht habe ich nicht, daher ist das weiterhin deren Problem.
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